Beitragsordnung
Bürgerverein Fachingen e.V.
§ 1 Beitragspflicht
(1) Zur Verwirklichung seines Vereinszweckes erhebt der Bürgerverein Fachingen e.V. von seinen Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag.
(2) Beitragspflichtig ist jedes Mitglied, sofern die Satzung nicht etwas anderes vorsieht.
(3) Auf Antrag kann der Vorstand einem Mitglied den fälligen Beitrag erlassen, wenn die Beitragspflicht eine soziale Härte darstellen würde
§ 2 Beitragsbemessung
(1) Für die Beitragshöhe ist der am 1.1. eines Jahres bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Ordentliche Mitglieder haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 10,00 Euro
zu zahlen.
zu zahlen.
(3) Jugendliche Mitglieder haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 5,00 Euro
zu zahlen.
zu zahlen.
(4) Ehepaare und Familien haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 15,00 Euro
zu zahlen.
zu zahlen.
(5) Mitglieder die nach dem 30.06. eines Jahres dem Verein beitreten, bezahlen im Jahr des Beitritts 50% des fälligen Jahresbeitrages
§ 3 Fälligkeit und Einzug
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben.
(2) Der Beitrag wird fällig bis Ende Juni des jeweiligen Kalenderjahres
(3) Der Verein kann von seinen Mitgliedern zum Einzug des fälligen Beitrages durch das SEPA-Lastschriftverfahren ermächtigt werden.
(4) Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden zum Jahresende erinnert. Der Vorstand behält sich vor, zu Beginn des neuen Geschäftsjahres, die Beitragszahlung von säumigen Mitgliedern zu mahnen.
(5) Mitgliedsbeiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
Bank: Nassauische Sparkasse
SWIFT-BIC: NASSDE55XXX
IBAN: DE30 5105 0015 0630 1445 15
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Die Beitragsordnung gilt auf unbestimmte Zeit.
(2) Die Mitgliederversammlung kann jederzeit mit einfacher Mehrheit die Beitragsordnung im Ganzen, oder auch nur die Höhe der unter §2 ausgewiesenen Beiträge ändern, sofern die Änderung nicht in den Inhalt der Satzung eingreift.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 06.01.2013 in Kraft.